Bewerbungsverfahren abgeschlossen!

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Das aktuelle Bewerbungsverfahren ist befristet bis zum 06.08.2023



FAQ

Wie erfolgt die Mieterauswahl?

Die Genossenschaft vergibt drei der vier entstehenden Wohnungen. Über die Vergabe der vierten Wohnung entscheidet die Inselgemeinde. Für die drei genossenschaftlichen Wohnungen haben Vorstand und Aufsichtsrat vor Start der Bewerbungsphase Vergabekriterien unterschiedlicher Wertigkeit abgestimmt. Die Bewerber mit den größten Schnittmengen erhalten den Zuschlag. Gemäß Satzung ist die Genossenschaft der Förderung Ihrer Mitglieder verpflichtet. Genossenschaftsmitglieder werden daher grundsätzlich bevorzugt behandelt.

 

Warum kann ich mich nur online über die Internetseite bewerben?

Die Wohnungsvergabe soll nachvollziehbar dokumentiert werden. Dafür ist eine schriftliche Bewerbung erforderlich. Über die Bewerbungsmaske auf der Internetseite ist die einheitliche Dokumentation der Anfragen sichergestellt.

 

Was passiert mit meinen Daten?

Die persönlichen Daten werden ausschließlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verwendet. Anonymisiert werden die Angaben der Bedarfsanmeldungen für die Planungen weiterer Projekte genutzt.

 

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Detailinformationen sind unter nachfolgendem Internetlink zu finden.

 

Was hat es mit der Eigenkapitalstärkung auf sich? 

Zur Umsetzung von Bauprojekten benötigt die Genossenschaft Eigenkapital. Dieses setzt sich aus gebildeten Rücklagen und den Geschäftsguthaben der Genossenschaftsmitglieder zusammen. Jedes Genossenschaftsmitglied kann sich mit mehr als einem Anteil beteiligen. Je mehr Geldmittel der Genossenschaft zur Verfügung stehen, um so eher und wirtschaftlich tragfähiger können neue Konzepte entwickelt werden.